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BUAK - Teilzeitkräfte

Um Lohn- und Sozialdumping weiter "auszubauen" werden neue Meldebestimmungen per 1.1.2018 eingeführt.

Meldung VOR Aufnahme der Tätigkeit

Genaue Angabe der Arbeitszeit und Einsatzort

Verwaltungsstrafandrohung bei Verletzung der Meldepflichten

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