Arbeitnehmerveranlagung für
Verschenken Sie kein Geld!
Gerne kläre ich für Sie ob es sich lohnt einen "Steuerausgleich / Jahresausgleich" zu machen.
Haben Sie Werbungskosten (Pendlerpauschale, Pendlereuro, Umschulungskosten,...), Sonderausgaben (Kirchenbeiträge, Wohnraumschaffung,...) oder außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Hochwasserschäden,...) dann sieht es mit einer Rückzahlung vom Finanzamt gut aus.
Egal ob Lehrling, Pensionist oder Arbeitnehmer - sehr oft wird Geld verschenkt. Ihr Bilanzbuchhalter bringt Ihnen mehr als er kostet!