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Kündigung von Angestellten

Per 1.1.2018 entfällt die Mindestbeschäftigung für die Anwendung der Kündigungsregelung des AngG (1/5 der regelmässigen Arbeitszeit) - Es gelten daher die gleichen Kündigungsbestimmungen wie für Angestellte mit höherem Ausmaß der Arbeitszeit.

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