LOHNVERRECHNUNG · 02. Februar 2018 Kündigung von Angestellten Per 1.1.2018 entfällt die Mindestbeschäftigung für die Anwendung der Kündigungsregelung des AngG (1/5 der regelmässigen Arbeitszeit) - Es gelten daher die gleichen Kündigungsbestimmungen wie für Angestellte mit höherem Ausmaß der Arbeitszeit. tagPlaceholderTags: Kommentar schreiben Kommentare: 0
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