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Gleitzeit

 

Was ist Gleitzeit überhaupt?

 

Der Dienstnehmer kann innerhalb eines vereinbarten Rahmens seine tägliche Normalarbeitszeit selbst bestimmen (das heißt Beginn und Ende seiner Arbeitszeit).

 

 Voraussetzungen:

 

Es bedarf einer Betriebsvereinbarung (bei Betrieben mit Betriebsrat) oder schriftlichen Einzelvereinbarungen!

  1. Gleitzeitvereinbarung muss folgendes regeln:
    Dauer der Gleitzeitperiode (um fasst normalerweise 1 Monat)

  2. Gleitzeitrahmen

  3. Ausmaß von Guthaben und Zeitschuld, der in die nächste Gleitzeitperiode übertragen werden kann

  4. Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit

 

Grenzen der Normalarbeitszeit:

 

Täglich 10 Stunden (bzw. auf Freiwilligkeit demnächst 12 Stunden), wöchentlich max. 50 Stunden.

 

Zeitguthaben:

 

Am Ende der Gleitzeitperiode vorhanden und kann nicht in die nächste Gleitzeitperiode übertragen werden weil entweder keine Übertragungsmöglichkeit in der Gleitzeitvereinbarung vorgesehen ist oder weil das Höchstausmaß der Übertragungsmöglichkeit überschritten wurde. Diese Gleitzeitguthaben ist mit 50% Überstundenzuschlag abzugelten!

 

Auszahlung von Gleitzeitguthaben:

 

Aufgrund eines VwGH-Urteil kommt eine Aufrollung in die einzelnen Beitragszeiträume nicht in Betracht! Der Grund dafür ist die Summe von Gut- und Fehlstunden (Arbeitszeitkontokorrent) und kann daher beitragsrechtlich nur jenem Beitragszeitraum zuzuordnen sein, in dem die Auszahlung erfolgt. GKK sieht dies ein wenig anders (EMV-Richtlinien sagen dazu: „sind die Stunden einem bestimmten Zeitraum zuordenbar, dann ist gemäß §44 Abs. 7 ASVG entsprechend aufzurollen).

 

ACHTUNG: Überstundenpauschale und Gleitzeit

 

Rechnen Sie auf keinen Fall §68/2 Überstundenzuschläge (max. 10 an der Anzahl und max. 86,-- Euro lohnsteuerbegünstigt) jedes Monat begünstigt ab wenn Sie eine Gleitzeit haben! Grund: Überstunden stehen je nach Gleitzeitperiode nur einmal im Jahr fest (wahrscheinlich am KJ-Ende) und damit steht die Begünstigung dann auch nur 1x im Jahr zu (und nicht monatlich)!

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Gustav Sucher (Donnerstag, 13 Dezember 2018 06:36)

    Hallo, das ist wirklich ein Thema, mit dem man sich auseinander setzen sollte. Das ist schon etwas schwierig. Schließlich muss man bestimmen, was Überstunden und was Minusstunden sind. Am Ende muss alles passen. Danke für den tollen Blog! https://www.steuerberater-niederoesterreich.at/de/lohnverrechnung/