Geltendmachung der Kosten des laufenden Betriebes:
Unterscheidung ob das Fahrzeug dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zugerechnet wird, hängt von der Höhe der Nutzung ab. Wird das KFZ zu mehr als 50% betrieblich genutzt, so wird es dem Betriebsvermögen zugerechnet. Liegt die betriebliche Nutzung unter 50%, so ist das KFZ dem Privatvermögen zuzurechnen.
Auto im Betriebsvermögen:
Sowohl die laufenden
Aufwendungen (Treibstoff, Versicherung, Reparaturen, Ausstattung,…), als auch die Afa (Abschreibung / Absetzung für Abnutzung) werden angesetzt. D. h. jede Treibstoffrechnung, Service,
Versicherungszahlung, usw. ist der Buchhaltung laufend beizugeben.
Die Afa wird beim Jahresabschluss über die gesetzliche Mindestnutzungsdauer von 8 Jahren berücksichtigt. Kosten über 40.000,-- Euro Anschaffungswert können nicht berücksichtigt werden
(Luxusgrenze).
Auto im Privatvermögen:
Hier wird das KM-Geld
in Höhe von 0,42 Euro / Kilometer für max. 30.000 KM pro Kalenderjahr geltend gemacht. Bei über 30.000 KM wird das KFZ vermutlich sowieso dem Betriebsvermögen angehören und damit die
tatsächlichen Kosten (ohne Beschränkung) geltend gemacht.
Mit dem amtlichen KM-Geld sind sämtliche Aufwendungen (Treibstoff, Versicherung, Maut, Parkgebühren,…) abgegolten. Das bedeutet, das in der laufenden Buchhaltung KEINE Treibstoffbelege, keine
Parkgebühren,… enthalten sind. Stattdessen wird ein Fahrtenbuch geführt (am besten getrennt nach betrieblichen und privaten Kilometern). Für den betrieblichen Anteil werden 0,42 Euro als
Betriebsausgaben angesetzt.
Das Fahrtenbuch ist mit Datum der betrieblichen Fahrt, Ort, Zeit und KM-Stand am Beginn und Ende der betrieblichen Fahrt sowie dem Zweck und der Anzahl der gefahrenen KM
auszufüllen.
Vorsteuerabzugsberechtigtes Fahrzeug:
Als Unternehmer gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Fiskal-LKW (Kastenwagen, Kleinbus, Pritschenwagen) anzuschaffen. Der Vorteil liegt in der steuerlichen Begünstigung. Zum einen steht der Vorsteuerabzug beim Kauf und bei den laufenden Ausgaben (Treibstoff, Reparaturen,…) sowie eine mögliche kürzere Abschreibungsdauer als die gesetzlichen 8 Jahre Mindestdauer zu. Die Angemessenheitsprüfung / Luxusgrenze von 40.000,-- Euro ist ebenfalls nicht zu berücksichtigen.
Weitere Fragen, z. B. Sachbezüge bei der Privatnutzung des Dienstnehmers (Vorteil aus dem Dienstverhältnis wobei auch der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte einen Privatweg darstellt), E-Autos und Sachbezug, Fahrtenbuch oder Leasing, sowie Gebrauchtfahrzeug und Angemessenheit bzw. gesetzliche Nutzungsdauer, usw. können gerne in einem Gespräch geklärt werden.
KFZ kaufen oder leasen?
Wie Sie sich als Unternehmer entscheiden (Leasing, Kauf, Kredit) hängt von ihren individuellen Gegebenheiten ab. Nachstehende Aufstellung soll Ihnen eine Übersicht verschaffen:
LEASING |
KREDIT |
Mietgegenstand, Sie sind Halter aber nicht Eigentümer |
Fahrzeug gehört dem Unternehmer |
Liquidität: Leasingnehmer bleibt größerer finanzieller Handlungsspielraum |
Solange die Kreditzinsen niedrig bleiben – Kreditfinanzierung KFZ somit eine interessante Finanzierungsform |
Bilanzneutral: Die Eigenkapitalquote bleibt höher |
Aktivierung / Abschreibung und damit sinkt Eigenkapitalquote |
Verwertungsrisiko: am Ende der Leasingdauer bleibt der Unternehmer flexibel, d. h. er gibt KFZ zurück oder least ein neues, der Leasinggeber muss sich um die Verwertung kümmern |
Keine Restwertzahlung am Ende des Leasings – das Fahrzeug gehört dem Unternehmer |
Leasingraten mit Fixzinssatz machen auf lange Sicht planbar |
Kredit mit Fixzinssatz – planbar auf lange Sicht |
Barzahler bzw. Kreditnehmer haben kaum mehr einen Vorteil bezüglich besserer Rabatte – Verhandlungsgeschick beim Leasing ist gefragt |
Rabatte sind ähnlich beim Leasing / Kauf |
Monatlich geringere Belastung da nicht der gesamte Kaufpreis bezahlt werden muss |
|
Leasingvertrag ist unkündbar – deshalb Zahlungsengpässe oder unerwartete Ausgaben / Krankheit,… mitberücksichtigen |
|
Bei Zahlungsverzug Schadenersatz / Kündigung Leasingvertrag seitens Leasinggeber |
|
Vollkaskoversicherung obligatorisch, mögliche KM-Beschränkung |
|
Vielleicht überlegen Sie ein E-Auto?
Überlegungshilfe: http://www.austrian-mobile-power.at/steuerrechner/
Kommentar schreiben