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Familienbonus Plus

 

FAMILIENBONUS PLUS

 

Was ist das?

 

Ist ein Absetzbetrag und steht in Höhe von 1.500,-- pro Kind und Kalenderjahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu. D.h. die Steuer selbst wird um 1.500,-- vermindert (weil Absetzbetrag). Nach dem 18. Geburtstag steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von 500,-- / Jahr zu.

 

Beispiel: mir werden über die Lohnverrechnung monatlich Lohnsteuer=Einkommenssteuer in Summe über das Jahr von 3.000,-- Euro einbehalten. Ich habe 2 Kinder. Die gesamte Lohnsteuer über 3.000,-- Euro wird mir über die Arbeitnehmerveranlagung (2020 für das Jahr 2019) refundiert. Will ich diese Beträge (1.500,-- pro Kind und Jahr) monatlich berücksichtigt haben so muss das Formular E30 beim Arbeitgeber abgegeben werden (dann bezahle ich bei 2 Kindern 125,-- je Kind und Monat weniger Lohnsteuer).

 

 

 

Aufteilung unter (Ehe-)Partner möglich?
Entweder eine Person nimmt den vollen Familienbonus oder 50% und 50%, andere Aufteilung ist nicht möglich!

 

 

 

Ich bezahle keine Lohnsteuer, wieviel bekomme ich zurück?

 

Die Steuer unter Null oder früher „Negativsteuer“ gibt es nicht für den Familienbonus. Einzig den Kindermehrbetrag pro Kind (bis zu 250,-- Euro / Kind) gibt es für Alleinverdiener/Alleinerzieher.

 

 

 

Sind Kinderfreibetrag (der senkte die Steuerbemessungsgrundlage und nicht die Steuer selbst) und Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 10 Jahre bis max. 2.300,-- Euro auch noch möglich?

 

Im Gegenzug fallen der Kinderfreibetrag und die Kinderbetreuungskosten ab 1.1.2019

 

 

 

Unterhalt / getrennt lebend wie geht das?

 

Der Familienbeihilfenberechtigte UND der Unterhaltspflichtige können beanspruchen.
Entweder eine Person nimmt 100% oder 50% und 50%. In Summe aber nur 1x mit 100% zu berücksichtigen. Dem Unterhaltsverpflichtenden steht der Familienbonus nur bei Zahlung von Unterhalt zu! Beanspruchen beide 100% (weil z.B. keine Kommunikation miteinander) dann wird dem Unterhaltsverpflichtenden 90% zugewiesen.

 

 

 

Wer noch?

 

Kinder im Inland sowie der EU / EWR Raum und der Schweiz angeglichen an das Preisniveau des Wohnsitzstaates. Drittstaat-Angehörige bekommen keinen Familienbonus Plus (trotz möglichem Familienbeihilfen-Bezug für das Kind im Drittstaat und der Vater/Mutter arbeitet in Österreich).

 

 

 

Resümee: Wird als größte steuerliche Familienentlastung bezeichnet. Ist ein Absetzbetrag und wirkt daher auf die Steuer selbst und wenn Kleinverdiener wenig Lohnsteuer bezahlen, dann erhalten Sie auch nichts oder wenig zurück. Die Differenzierung auf EU/EWR sowie die Schweiz (inkl. Indexanpassung) wird kritisch betrachtet (Rechtswidrigkeit?). Die Differenzierung das ein 18 Jähriges Kind (dessen Unterhalt normalerweise höher ist als für jüngere Kinder) „nur“ 500,-- bei Familienbeihilfenbezug zusteht, sehe ich ebenfalls als kritisch. Wie das monatlich in der Lohnverrechnung für verschiedene EU/EWR Staaten zu berücksichtigen sein wird ist fraglich. Vereinfachungen in der Lohnverrechnung sehen sicher anders aus.

 

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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