Zahlungen an das Finanzamt durch Bankeinzug:
Ab dem 1.7.2019 wird es Steuerpflichtigen ermöglicht, Steuerzahlungen über das SEPA-Lastschriftsverfahren (Bankeinzug) durch das Finanzamt vornehmen zu lassen. Damit wird eine jahrzehntelange Forderung der Wirtschaft und der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater umgesetzt. Die näheren Regelungen für die Nutzung des SEPA-Lastschrifteinzugsverfahrens für die Abgabenentrichtung wird in einer noch nicht vorliegenden Verordnung des BMF geregelt werden.
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