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MEHR NETTO vom BRUTTO

 

Mehr Netto vom Brutto – Lohnsteueroptimierung

 

Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick, mit welchen Aufwendungen Sie ihren Dienstnehmern mehr netto vom brutto verschaffen bzw. teilweise auch Lohnnebenkosten sparen:

 

Betriebsveranstaltungen

und Sachzuwendungen

Steuerfreibetrag in Höhe von 365,-- Euro pro Jahr und Dienstnehmer
für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier
oder Betriebsausflug,…). Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsge-
schenke,…) sind bis 186,-- Euro pro Jahr und Dienstnehmer steuerfrei.
Darunter fallen Warengutscheine, Autobahnvignette,… nicht jedoch
Geldgeschenke


Essensbons

freie / verbilligte Mahlzeiten

Gutscheine für Mahlzeiten bis 4,40 pro Arbeitstag (wenn in Gast-
stätte an Arbeitstag als Vollmenü konsumiert wird) ansonsten 1,10
Euro pro Arbeitstag


Jobticket

Werkverkehr mit Massenbeförderungsmittel, Dienstgeber trägt die
Kosten für die Wegstrecke Wohnung/Arbeit (Rechnung muss auf den
Dienstgeber lauten und den Namen des Dienstnehmers enthalten)


Fortbildungskosten

Dienstgeber bezahlt Aus- / Weiterbildung


Getränke / Essen am

Arbeitsplatz

verbilligte oder kostenlos zur Verfügung gestellte Getränke/Essen am

Arbeitsplatz sind LST-frei


Mitarbeiterbeteiligung

Kapitalbeteiligung am Unternehmen des Dienstgebers sind jährlich
bis 3.000,-- Euro steuerfrei (allen, oder bestimmten Gruppen
zu gewähren)


Mitarbeiterrabatte

Waren / Dienstleistungen die der Arbeitgeber verkauft
Freigrenze bis 20% jährlich bzw. Freibetrag bis 1.000,-- (nicht in Kombination), bestimmten Gruppen, kein Weiterverkauf


Zukunftssicherung

25,-- Euro pro Monat bzw. 300,-- pro Jahr LST-frei


Zuschuss Kinderbetreuung

die 2.300,-- Euro pro Jahr und Kind als außergewöhnliche Belastung
Dienstnehmer hat evtl. geltend gemacht in der AN-Veranlagung) gibt
es nicht mehr, weiterhin möglich aber:
max. 1.000,-- Euro Zuschuss pro Kalenderjahr durch den Dienstgeber
direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung bezahlt, bestimmten
Gruppen zugänglich machen, Kind darf 10. Lebensjahr noch nicht voll-

endet haben,…


 

Jahressechstel besser ausnützen, Prämienoptimierung, SV-freier Fahrtersatz…
gerne bin ich für Optimierungen ihr Ansprechpartner


 

Wollen Sie auch ihrem Dienstnehmer mehr Geld verschaffen?
Auch das kann motivierend sein, wenn Sie / ich ihm beratend zur Seite stehen:

 

 

Arbeitnehmerveranlagung notwendig/sinnvoll?

 

Absetzbeträge in der Lohnverrechnung / in der Arbeitnehmerveranlagung?
Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdienerabsetzbetrag / Alleinerzieherabsetzbetrag, Familienbonus

 

Pendlerpauschale / Pendlereuro

 

Werbungskosten (Umschulung, Ausbildungskosten, Handy, PC-Nutzung, Fahrtkosten, Taggelder,…)

 

Sonderausgaben (Kirchenbeitrag, Spenden)

 

Steuerfreie Zusatzeinkünfte bis 730,-- pro Jahr (neben den unselbständigen Einkünften)

 

Und vieles mehr. Fragen? Ich informiere Sie gerne
Tel.: 0660-758-18-15

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