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STEUERREFORM 2020

Per Anfang 2020 kommen folgende Änderungen (Beschluss am 19.09.2019):

  • Kleinunternehmergrenze angehoben (von 30.000,-- auf 35.000 Euro Jahresumsatz) - d.h. keine Umsatzsteuer/Vorsteuer
  • Pauschalierung vereinfacht - Einkommenssteuererklärung, Wareneingangsbuch und Anlagenverzeichnis werden bis 35.000,-- Euro quasi abgeschafft (45% vom Umsatz können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, im Dienstleistungsbereich sind es 20%).
  • geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,-- Euro Sofortaufwand (derzeit 400,--).
  • Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für alle Selbständigen um 0,85% (damit Gleichstellung mit Pensionisten/Arbeitnehmern)

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