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STEUER SPAREN / STEUERREFORM 2020

So können Sie heuer noch Steuern sparen

Gewinnfreibetrag: Bis zu einem Betrag von 30.000,-- können 13% vom Gewinn steuerfrei gestellt werden. Wer noch mehr Gewinn hat, kann noch mehr sparen, wenn er noch heuer in bestimmt Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere investiert. Nutzbar nur für natürliche Personen.

 

Halbjahresabschreibung: Wer heuer noch z.B. Büroausstattung, einen Computer, Maschinen,... kauft kann eine Halbjahres-Afa geltend machen und so den Gewinn reduzieren.

 

Ausgaben vorziehen / Einnahmen ins nächste Jahr verschieben: Als Einnahmen-Ausgabenrechner kann der Gewinn beeinflusst werden, indem Betriebsausgaben vorzeitig getätigt werden bzw. Einnahmen erst im nächsten Jahr getätigt werden. Außerdem kann die Sozialversicherung vorausbezahlt werden, wenn sie der voraussichtlichen GSVG-Nachforderung entspricht.

 

E-Auto: Bis zu 40.000,-- Anschaffungswert sind E-Autos voll vorsteuerabzugsberechtigt. Wer ein E-Bike betrieblich nutzen möchte sollte bis 2020 warten. Ab diesem Zeitpunkt ist auch hier VST-Abzug möglich.

 

Steuerreform zum 01.01.2020

Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für wenig verdienende sowie Pensionisten jedoch erst ab 2021!

Selbständige profitieren im neuen Jahr unmittelbar von der Senkung.

 

GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) - Anhebung der Grenze von 400,-- auf 800,--. Wer für 2019 noch den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen kann wird hier tendenziell besser aussteigen (mit Halbjahres-AFA), als auf 2020 zu warten und einen PC um z.B. 700,-- als Sofortaufwand nutzen zu können.

 

 

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