Lohnverrechnung:
Auflösungsabgabe läuft per 31.12.2019 aus - Dienstverhältnisse die "schädlich" aufgelöst werden unterliegen nicht mehr dieser Abgabe (derzeit noch 131,-- pro Auflösung).
E-Card: ab 1.1.2020 wird auf jeder neu ausgegebenen E-Card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto des Karteninhabers aufgebracht.
Eine österreichische Gebietskrankenkasse - die österreichische Gesundheitskasse.
Sozialversicherung neue Werte - finden Sie hier
neue CO2-Werte für den KFZ-Sachbezug ab 1.4.2020
Nachtschwerarbeitsbeitrag - Anhebung von 3,4% auf 3,8% der Beitragsgrundlage.
Insolvenzentgeltfonds: Absenkung des Beitrages von 0,35% auf 0,20%.
Steuerrecht:
Registrierkassen-Jahresbeleg: Ausdrucken per 31.12.2019, aufbewahren und per Handy-App bis zum 15.2.2020 prüfen.
neue Pauschalierung für Kleinunternehmer bis 35.000,-- Jahresumsatz.
geringwertige Wirtschaftsgüter können dann bis 800,-- als Sofortaufwand abgeschrieben werden (bisher 400,--).
Kleinunternehmergrenze: wird von 30.000,-- auf 35.000,-- angehoben.
Umsatzsteuersatz 10%: Änderungen von 20% bei elektronischen Publikationen (z.B. E-Books).
Nutzen Sie den Gewinnfreibetrag möglichst aus?
Investitionsabhängigen Freibetrag?
Haben Sie Fragen dazu?
Gerne bin ich für Sie 7 Tage in der Woche von 07:00 - 21:00 Uhr erreichbar - ohne Zusatzkosten.
www.lohn1x1.at
Robert Müller
0660-758-18-15
Kommentar schreiben