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Covid-19 Erleichterungen Lohnverrechnung

VORLÄUFIGE LOHNVERRECHNUNG - ENDGÜLTIGE LOHNVERRECHNUNG

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) hat nun endlich den Leitfaden für die korrekte Abrechnung der Kurzarbeit heraus gegeben. Eine korrigierte Abrechnung für Kurzarbeitszeiträume rückwirkend für die Kurzarbeit beginnend ab 16.3.2020 sind nun voraussichtlich ab Anfang/Mitte Juli 2020 möglich sein.

 

ESSENSGUTSCHEINE

Gutscheine des Dienstgebers für Mahlzeiten kommt es durch das 19. COVID-19 Gesetz in Verbindung mit §49 Abs. 3 ASVG ab 1.7.2020 zu folgender Änderung:

Mahlzeiten bis zu einem Wert von € 8,00 (€ 4,40 bis 30.6.2020) pro Arbeitstag steuer- und beitragsfrei, wenn sie nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie bis zu einem Betrag von € 2,00 (€ 1,10 bis 30.6.2020) pro Arbeitstag steuer- und beitragsfrei.

 

BAUARBEITER - 6 URLAUBSWOCHE NACH 20 DIENSTJAHREN

BUAK-Bauarbeiter werden zukünftig die 6 Urlaubswoche bereits nach 20 Jahren, das sind 1040 Anwartschaftswochen (bisher 25 Jahre = 1.125 Anwartschaftswochen) erwerben. Hauptziel ist damit die Ganzjahresbeschäftigung um in der Baubranche die Dienstgeber zu entlasten, die Mitarbeiter während der Wintermonate bzw. Winterfeiertagsregelung durch beschäftigen. Im Gegenzug wird aber der Zuschlag für Wifei für die Unternehmen erhöht.

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne beratend zur Verfügung,

Ihr Lohnverrechner

Robert Müller

www.lohn1x1.at

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