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Änderungen Lohnverrechnung ab 1.7.2020

KURZARBEIT - endgültige Abrechnung möglich

ab sofort hat mein Lohnsoftwarehersteller die endgültige Abrechnung programmiert.

Die endgültige Abrechnung erfordert 90 Seiten Lektüre, zahlreiche Beispiele und ein Webinar - daher noch bitte um etwas Geduld.

 

rückwirkende Lohnsteuersenkung ab 1.1.2020

mit dem Nationalratsbeschluss vom 7.7.2020 wurde die rückwirkende LST-Senkung im Einkommenssteuertarif von 11.000 - 18.000 Euro von derzeit 25% auf 20% gesenkt. Die verpflichtende Aufrollung der Lohnverrechnung wird ebenfalls in Kürze erfolgen!

Einkommen über eine Million Euro werden mit 55% besteuert (diese Regelung war befristet und wird nun fortgeführt).

 

Nächtigungen neuer UST-Satz

Nächtigungen werden vom 1.7.2020 - 31.12.2020 mit 5% besteuert (statt bisher mit 10%)

 

Die rückwirkende DB-/DZ- und Kommunalsteuerbefreiung für COVID-Prämien wurde im Bundesrat blockiert, möglicherweise sind bereits bezahlte COVID-Prämien von diesen Lohnnebenkosten nicht befreit, zukünftig bezahlte aber sehr wohl. Eine Änderung bzw. einer Zustimmung bleibt abzuwarten.

 

Essensgutscheine - Änderung bereits im letzten Blogbeitrag mitgeteilt

 

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei mir:

Robert Müller

Ihr Lohnverrechner

www.lohn1x1.at

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