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Steuertipps für Unternehmen

Halbjahresabschreibung, GWG

Wenn heuer noch Investitionen getätigt werden und das angeschaffte Wirtschaftsgut bis zum 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wird steht die Halbjahres-AFA zu.

GWG: Investitionen bis 800,-- Euro (exklusive UST bei Vorsteuerabzug) können sofort abgesetzt werden. Ab 1.1.2023 wird die GWG-Grenze von 800,-- auf 1.000,-- Euro angehoben. Es ist daher möglich, dass eine Verschiebung auf 2023 (die zwischen 800,01 und 1.000,-- Euro) einen nachhaltigen Steuervorteil bewirkt. Dies muss geprüft werden, das der Steuertarif (Abschaffung der kalten Progression bzw. Senkung der KÖST) geändert wird.

Erträge/Einnahmen vs. Aufwendungen/Ausgaben

Bilanzierer haben durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen einen gewissen Spielraum.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls durch Vorziehen von Ausgaben (z.B. Mieten oder SVS-Beitragszahlungen oder Wareneinkäufe,...) und Verschieben von Einnahmen ihre Einkünfte steuern (nicht bei regelmäßigen Einnahmen oder Ausgaben). Diese Verschiebung sind im Jahr 2022 besonders interessant, da 2023 folgende Steuerentlastungen beschlossen wurden:

  • Senkung der 2. Steuertarifstufe von 32,5% auf 30%
  • Senkung der 3. Steuertarifstufe von 42% auf 41%
  • keine kalte Progression mehr
  • Senkung der Körperschaftssteuer (KÖST) von 25% auf 24%

TIPP: Diese Senkung führen meist dazu, dass Ausgaben (sofern ausreichend Gewinn vorhanden) 2022 bzw. Einnahmen möglichst 2023 verrechnet werden sollen. Eine Ausnahme dazu: Investitionen in klimafreundliche Anlagegüter (für die ab 2023 ein Investitionsfreibetrag zusteht).

Verlustverwertung

Verluste von Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind unbeschränkt vortragsfähig

Gewinnfreibetrag / investitionsabhängiger Gewinnfreibetrag

Als Ersatz für das 13./14. Entgelt bei unselbständigen steht einkommenssteuerpflichtigen natürlichen Personen der Gewinnfreibetrag zu.

Ab 2022 beträgt dieser statt 13% vom Gewinn nun 15% vom Gewinn (max. 45.950,--)

Das bedeutet bei Gewinnen bis 30.000,-- statt 3.900,-- Steuerersparnis nun 4.500,--

Bei einem Gewinn von bis zu 175.000,-- Euro sind dies statt 18.850,-- dann 23.350,--

 

Wird in bestimmte Güter investiert ist zusätzlich der investitionsabhänge Freibetrag geltend zu machen.

 

Diesbezüglich berate ich Sie im Zuge der Durchsprachen bei mir gerne.

Investitionsfreibetrag

Neu ist für nach dem 31.12.2022 angeschafften oder hergestellten Anlagegüter kann eine zusätzliche 10% (bei klimafreundlichen Investitionen 15%) geltend gemacht werden.

Abschreibungsdauer: mind. 4 Jahre

z.B. E-Auto, uvm...

Dieser Investitionsabhängige Freibetrag ist ein Wahlrecht: Im Jahr der Anschaffung/Herstellung aber nicht gleichzeitig mit dem investitionsabhängigen Freibetrag geltend zu machen und deswegen ist zu überlegen ob man so eine Anschaffung in das Jahr 2023 verschiebt!

Kleinunternehmerpauschalierung

Betragen die Umsätze des Wirtschaftsjahres 2022 nicht mehr als 35.000,-- Euro so kann der Gewinn pauschal ermittelt werden (nicht bei Einkünften des Gesellschafter-Geschäftsführers). Betriebsausgaben können somit mit 45% pauschal (20% bei Dienstleistungsbetrieben) angesetzt werden. Zusätzlich sind noch die SVS-Beiträge sowie der Grundfreibetrag angesetzt werden. Diese Möglichkeit passt oft für Einkünfte wo geringe Ausgaben anfallen (z.B. Vortragende,...)

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