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Steuerspartipps zum Jahresende

Steuerspartipps für Unternehmer

Gewinnfreibetrag - Investieren Sie noch heuer

Sowohl Bilanzierer als auch Einnahmen- Ausgabenrechner können einen bestimmten Betrag Ihres steuerlichen Gewinnes steuerfrei stellen wenn rechtzeitig in körperliche abnutzbare Wirtschaftsgüter und/oder begünstigte Wertpapiere investiert wird. Wichtig ist die taggenaue Behaltefrist von 4 Jahren.

15%

bis zu einem Gewinn von 30.000,-- Euro


13%

für den Gewinnanteil zwischen 30.000,-- und 175.000,-- Euro


7%

für den Gewinnanteil zwischen 175.000,-- und 350.000,-- Euro


4,5%

für den Gewinnanteil zwischen 350.000,-- und 580.000,-- Euro


Somit ergibt sich ein maximaler Gewinnfreibetrag in Höhe von 45.950,-- Euro bei 50%iger Steuerprogression somit eine maximale Steuerersparnis von 22.975,-- Euro. Bis zu 30.000,-- Euro kann der 15%ige Gewinnfreibetrag ohne Investitionen geltend gemacht werden (auch zusätzlich zur Betriebsausgabenpauschale). Der investitionsabhängige Freibetrag steht bei Pauschalierung nicht zu.

EXTRATIPP:

Ich buche Ihre Beleg schon jetzt auf (Jahresbuchhaltungen) und mit einer Vorschau können wir die optimalen Investitionen ermitteln. Ggf. sind auch Wertpapiere eine Möglichkeit zu investieren.

Geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG

die Grenze für die Sofortabschreibung für GWG´s beträgt seit 2023 nun 1.000,-- (netto).

Steuersparen bei Bilanzierern:

Durch das Vorziehen von Aufwendungen können Sie den Gewinn reduzieren (sofern die Leistung auch 2023 bezogen wird).

Steuersparen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern

Ihr steuerpflichtiges Einkommen zu optimieren indem Sie Ausgaben vor dem 31.12.2023 tätigen bzw. Ausgangsrechnungen erst nach dem 31.12.2023 legen (bzw. bezahlen).

EXTRATIPP:

15 tägige Zurechnungsfrist für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben

Da der progressive Steuertarif auch 2024 nochmals gesenkt wird (Steuerstufe von 41% auf 40% bei Einkommen von 31.000,-- bis 60.000,--) kann sich das nochmals positiv auswirken

SVS-Nachzahlung

Vorauszahlungen sind nur in der voraussichtlichen Höhe anerkannt - eine Berechnung ist daher anzuraten

Kleinunternehmerpauschalierung bis 40.000,-- Euro

im Bereich der EST (Einkommenssteuer) steht Kleinunternehmern mit EAR eine Betriebsausgabenpauschalierung zu. Pauschal können die Betriebsausgaben mit folgenden %-Sätzen der Einnahmen (ohne UST) angesetzt werden:

45% bei Handelsunternehmen und Produktionsbetrieben - max. 18.900,--

20% bei Dienstleistungsunternehmen - max. 8.400,--

 

Zusätzlich zur Pauschale dürfen angesetzt werden:

die bezahlten SVS-Beiträge in dem Jahr

der Grundfreibetrag

pauschal 50% der Kosten für ein Öffi-Ticket

das Arbeitsplatzpauschale


Steuerspartipps für Arbeitnehmer/Arbeitgeber

Arbeitnehmerveranlagung

Die AN-Veranlagung für 2018 kann noch bis zum 31.12.2023 gestellt werden.

Aus- und Weiterbildungskosten

Homeoffice-Pauschale

Ergonomisches Mobiliar

Teuerungsprämie

Steuerfreie Zuschläge (Sonntag - Feiertag - Nachtarbeit sowie Überstundenzuschläge - SEG-Zulagen)

Die Betragsgrenze für die steuerfreien SEG-Zulagen bzw. SFN-Zuschläge derzeit in Höhe von 360,-- Euro p.M. wird ab 2024 auf 400,-- Euro angehoben.

Die derzeitigen 86,-- steuerfreien für 10 Überstundenzuschläge wird 2024 auf 120,-- angehoben.

In den Jahren 2024 und 2025 außerordentlich auf bis zu 18 Zuschläge und 200,- pro Monat.

 

Weihnachtsgeschenke und Betriebsveranstaltungen

Getränke, freie oder verbilligte Verpflegung am Arbeitsplatz

Kinderbetreuungszuschuss

Pendlerpauschale/Pendlereuro

Altersteilzeit

 

 

Gerne bin ich für Detailfragen für Sie erreichbar!

Täglich von 07:00 - 21:00 Uhr an 7 Tagen pro Woche ohne Mehrkosten

Profitieren auch Sie von diesen Optimierungen!

Robert Müller

Bilanzbuchhaltung - Personalverrechnung

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