Seit 1.7.2008 gelten die 0,42 Euro / KM für PKW und Kombi. Erfreulicherweise wurde nun nach 16 Jahren der Satz angehoben.
Durch das amtliche Kilometergeld werden Kosten für die betriebliche Nutzung eines im Privatvermögen befindlichen Fahrzeuges abgegolten (auch Parkgebühren und Maut!).
Der Nachweis der Kilometer wird grundsätzlich über die Führung eines gesetzlich anerkannten Fahrtenbuches erbracht (exakt geführte Reisekostenabrechnungen sind möglich).
Ab 1.1.2025 gilt folgendes:
Unabhängig ob PKW, Motorrad oder Fahrrad für eine betriebliche Fahrt unternommen werden sind pro betrieblichem Kilometer 0,50 Euro als Aufwand anerkannt. Diese Erhöhung zu den bisher gültigen Sätzen (PKW 0,42 Euro für Motorräder 0,24 Euro und für Fahrräder 0,38 Euro) stellt eine Harmonisierung und wesentliche Erhöhung dar. Für einen Mitfahrer kann der Lenker 0,15 Euro / KM verrechnen (bisher 0,05 Euro).
Die Obergrenze für betriebliche Kilometer bei Fahrrädern wurde von 1.500 auf 3.000 KM pro Jahr angehoben. Weiterhin gültig sind höchstens 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr für Kraftfahrzeuge. Unbeachtlich ob mit einem oder mehreren Kraftfahrzeugen gefahren wird.
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