LOHNVERRECHNUNG · 30. Dezember 2023
Neuerungen im Bereich der Lohnverrechnung ab 2024
BUCHHALTUNG · 25. Oktober 2023
Steuerspartipps zum Jahresende
Gewinnfreibetrag - Investieren Sie noch heuer Sowohl Bilanzierer als auch Einnahmen- Ausgabenrechner können einen bestimmten Betrag Ihres steuerlichen Gewinnes steuerfrei stellen wenn rechtzeitig in körperliche abnutzbare Wirtschaftsgüter und/oder begünstigte Wertpapiere investiert wird. Wichtig ist die taggenaue Behaltefrist von 4 Jahren.
LOHNVERRECHNUNG · 26. September 2023
Steueranpassungen für 2024 Die Bundesregierung hat am 15. September 2023 beschlossen, dass das „letzte Drittel“ der Inflationsabgeltung (Abschaffung der kalten Progression) für außertourliche Steuerbegünstigungen eingesetzt wird. Es sollen ab 01.01.2024 die folgenden steuerlichen Verbesserungen kommen: Zusätzliche Anpassung der Steuerstufen Die untersten vier Stufen im Einkommensteuertarif werden betragsmäßig stärker angehoben als ursprünglich geplant, was eine Entlastung für alle...
LOHNVERRECHNUNG · 01. Juli 2023
Behördliche „Aktion scharf“ bei geringfügiger Beschäftigung von Arbeitslosen In einer Aussendung des Arbeitsministeriums vom 26.06.2023 wurde angekündigt, dass das AMS und die Behörden gegen geringfügige Beschäftigungen von arbeitslos gemeldeten Personen künftig schärfer vorgehen werden. Demnach sollen Arbeitslose mit geringfügiger Beschäftigung ein höheres Ausmaß an Eigeninitiative an den Tag legen und sich auch im selben Betrieb um eine vollversicherte Beschäftigung bemühen...
LOHNVERRECHNUNG · 31. Oktober 2022
„Abschaffung“ der kalten Progression: Auswirkung auf die Personalverrechnung Die am 27.10.2022 im Bundesgesetzblatt erschienene Gesetzesnovelle zur „Abschaffung“ der kalten Progression (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II, BGBl. I Nr. 163/2022) bringt für das Jahr 2023 • eine betragsmäßige Anhebung der Tarifstufen der Einkommensteuer (außer bei der obersten Steuerstufe) und • eine Erhöhung einiger Steuerabsetzbeträge (insbesondere des Alleinverdiener- bzw....
BUCHHALTUNG · 28. Oktober 2022
Wenn heuer noch Investitionen getätigt werden und das angeschaffte Wirtschaftsgut bis zum 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen wird steht die Halbjahres-AFA zu. GWG: Investitionen bis 800,-- Euro (exklusive UST bei Vorsteuerabzug) können sofort abgesetzt werden. Ab 1.1.2023 wird die GWG-Grenze von 800,-- auf 1.000,-- Euro angehoben. Es ist daher möglich, dass eine Verschiebung auf 2023 (die zwischen 800,01 und 1.000,-- Euro) einen nachhaltigen Steuervorteil bewirkt. Dies muss geprüft...

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